Die Werbung mit dem Hinweis “günstigster Supermarkt Deutschlands” stellt eine Alleinstellungswerbung dar. Wenn diese Alleinstellungswerbung mit einer Preisstudie begründet wird, die nicht auf einer repräsentativen Erhebung beruht, ist dies irreführend. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
LG Heilbronn, WRPL 2018, Heft 2, Online, - (Sonstiges vom 16.11.2017, 21 O 117/17 K)