Eine Addition der Einzelstreitwerte nach § 39 Abs. 1 GKG findet beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite nicht statt, soweit die Streitgegenstände gegen den ausgeschiedenen und neuen Beklagten wirtschaftlich identisch sind.
OLG München, WRPL 2018, Heft 04, Online, - (Beschluss vom 05.02.2018, 29 W 1855/17)