Eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot des § 7 Abs. 6 Satz 1 Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG BW) durch das Tragen eines Kopftuches ist rechtens und darf in die Personalakte aufgenommen werden.
Vahle, DSB 2012, 21 (Urteil vom 12.08.2010, 2 AZR 593/09)