LG München I
Nach dem Verständnis des Durchschnittsverbrauchers ist eine klimaneutrale Herstellung im eigentlichen Sinn ebenso unmöglich, wie eine CO2-positive Bilanz bei Herstellung und Vertrieb eines Produktes. Das ist dem Durchschnittsverbraucher bekannt. Er rechnet daher damit, dass die fraglichen Werbeaussagen letztlich nur durch Kompensationsmaßnahmen erfüllt werden können.
LG München I, ZNER 2024, 46-50 (Urteil vom 08.12.2023, 37 O 2041/23)