Bei der Bezeichnung „nach traditioneller Metzgerkunst hergestellt“, erwartet der insoweit maßgebliche durchschnittlich angemessen aufmerksame, informierte und verständige Verbraucher, dass sämtliche „Fleisch- und Wurstspezialitäten“ aus einem Produktionsbetrieb handwerklich hergestellt sind.
LG Offenburg, ZLR 2018, 271-282 (Urteil vom 15.09.2017, 5 O 54/16 KfH)