Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bedürfen einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, die insbesondere dem Bestimmtheitsgebot und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen muss.
Vahle, DSB 2011, 34-35 (Urteil vom 24.01.2011, 6 K 140/10)