Da eine Kategorisierung von Schiffen – im Unterschied zu Hotels – tatsächlich nicht existiert, ist es irreführend, mit dem Begriff „5-Sterne-Komfort auf dem schönen Schiff (…)“ zu werben. Die Kategorisierung aus dem Hotelbereich ist auf Schiffe gerade nicht übertragbar.
LG Offenburg, WRP 2012, 1605-1606 (Urteil vom 30.07.2012, 5 O 32/12 KfH)