LG Stuttgart
Eine Werbung in einer Broschüre zu den Prämien für Abonnentenwerbung, die einen Bodenstaubsauger und einen Fernseher anpreist, verstößt gegen §§ 3, 3a UWG, wenn die nach Art. 6a) der VO (EU) Nr. 2017/1369 bei visuell wahrnehmbarer Werbung für ein bestimmtes Modell nötige Angabe der Energieeffizienzklasse des Produkts sowie der Hinweis auf das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen fehlen. …
LG Stuttgart, WRPL 2018, Heft 08, Online, - (Urteil vom 28.05.2018, 37 O 5/18 K)