Die Verwendung des Begriffs „Architektur“ im Unternehmensnamen ist unzulässig, sofern der Inhaber und Namensgeber des Unternehmens nicht selbst in der Architektenliste der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist.
LG Hechingen, WRP 2024, 522-524 (Urteil vom 26.01.2024, 5 O 27/23 KfH)