LG Stuttgart
Wer einen Wasserstaubsauger pauschal als förderfähig im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe bewirbt, obwohl es sich bei dem Gerät nicht um eine „Hygienemaßnahme“ im Sinne dieser Überbrückungshilfe handelt, hat glaubhaft zu machen, dass die Behörden diese Geräte tatsächlich grundsätzlich als förderfähig einstufen. Die Vorlage von 259zwei eidesstattlichen Versicherungen von Kunden, …
LG Stuttgart, WRP 2022, 258-260 (Urteil vom 13.12.2021, 37 O 74/21)