Hanseatisches OLG Hamburg
Eine Vereinbarung eines Wettbewerbers mit den Leitungskräften eines anderen Mitbewerbers, eine konzertierte Abwerbung eines Großteils von dessen Mitarbeitern durch dessen Leitungskräfte – gleichsam “von innen heraus” – vorzunehmen, ist grundsätzlich geeignet, den Tatbestand der unangemessenen Beeinträchtigung nach § 4 Nr. 10 UWG a. F. (§ 4 Nr. 4 UWG n. F.) zu erfüllen.
Hanseatisches OLG Hamburg, WRPL 2019, Heft 11, Online, - (Urteil vom 25.07.2019, 3 U 12/16)