LG Stuttgart
Die Angabe der CO2-Werte nach § 5 Pkw-EnVKV i. V. m. Anlage 4 zu § 5 Pkw-EnVKV Abschnitt I, Ziff. 3 ist nicht erforderlich, wenn lediglich für die Fabrikmarke und nicht für ein bestimmtes Modell geworben wird. Ein solcher Fall kann auch dann vorliegen, wenn für einen Fahrzeugtyp bzw. eine Baureihe (hier: Mercedes SLK) geworben wird. (Leitsätze der Redaktion)
LG Stuttgart, WRP 2012, 751-754 (Sonstiges vom 04.01.2012, 40 O 72/11 KfH)