Die Zuteilung einer Identifikationsnummer und die entsprechende Datenspeicherung sind sowohl mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz) als auch mit sonstigem Verfassungsrecht vereinbar.
Vahle, DSB 2012, 68 (Urteil vom 18.01.2012, II R 49/10)