BVerfG
Dem beanstandeten Text ist keine Tatsachenbehauptung dahin zu entnehmen, der Antragsteller habe eine maltesische Gesellschaft gegründet, um Mehrwertsteuer zu sparen oder habe dort Steuern gespart. Es handelt sich um eine Meinungsäußerung dahin, dass in Malta bestehende Steuervorteile bei der unstreitig vom Antragsteller in Malta gegründeten Gesellschaft eine Rolle gespielt haben könnten. …
BVerfG, K&R 2021, 194-197 (Beschluss vom 09.12.2020, 1 BvR 704/18)