§ 3 Nr. 4 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), wonach ein Anspruch auf Informationszugang nicht besteht, wenn eine Information durch Verwaltungsvorschrift als Verschlusssache eingestuft ist, ist nicht verfassungswidrig.
BVerwG, DSB 2010, 24 (Urteil vom 29.10.2009, 7 C 21/08)