LG Bochum
Seit dem 9. 1. 2016 besteht die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform, die die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten mit Onlinehändlern regelt, zur Verfügung zu stellen und einen für den Verbraucher leicht zugänglichen Link vorzuhalten. Unstreitig hat der Verfügungsbeklagte als ein in der EU ansässiger Onlinehändler diese Pflichten nicht erfüllt. (Leitsatz der Redaktion)
LG Bochum, K&R 2016, 436-437 (Urteil vom 31.03.2016, 14 O 21/16)