LG Düsseldorf
Der Firmenzusatz „Architects“ im Namen einer GmbH & Co. KG ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen der §§ 2 und 8 BauKG NRW nicht erfüllt sind. Die Verwendung eines 363Firmennamens in einem Geschäftsbrief, der anders lautet als der im Handelsregister eingetragene Firmenname, sowie fehlende Angaben des Registergerichts samt Registernummer in einem Geschäftsbrief, verstoßen gegen § 37a HGB und § 3a UWG. …
LG Düsseldorf, WRP 2017, 362-363 (Sonstiges vom 09.12.2016, 38 O 94/16)