LG Düsseldorf
Der Firmenzusatz “Architects” im Namen einer GmbH & Co. KG ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen der §§ 2 und 8 BauKG NRW nicht erfüllt sind. Die Verwendung eines Firmennamens in einem Geschäftsbrief, der anders lautet als der im Handelsregister eingetragene Firmenname, sowie fehlende Angaben des Registergerichts samt Registernummer in einem Geschäftsbrief, verstoßen gegen § 37a HGB und § 3a UWG. …
LG Düsseldorf, WRPL 2017, Heft 03, Online, - (Sonstiges vom 09.12.2016, 38 O 94/16)