LG Osnabrück
Die Angaben „Immunsystem“ und „Abwehrkräfte“ stellen in Bezug auf das Angebot eines Nahrungsergänzungsmittels Verweise auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile des Mittels für die Gesundheit im Allgemeinen dar. Die Verwendung dieser Angaben als Kategoriebezeichnungen für ein Nahrungsergänzungsmittel in einem Onlineshop ist unzulässig, wenn die nach Art. 10 Abs. 3 Health-Claims-Verordnung erforderlichen speziellen gesundheitsbezogenen Angaben erst nach mehreren Schritten – im Fließtext des im Rahmen des Produktangebots abrufbaren Beipackzettels – bereitgestellt werden. …
LG Osnabrück, WRP 2022, 647-651 (Urteil vom 25.02.2022, 13 O 24/22)