OLG Bamberg
Jedenfalls dadurch, dass die Audi AG am 25.01.2018 ihre Vertragshändler und Servicepartner nicht nur von den Rückrufanordnungen des Kraftfahrtbundesamts (KBA) für die Audi Modelle mit V6- und V8-TDI-Motoren unterrichtet, sondern hierbei zugleich eine ausdrücklich so bezeichnete sowie anhand eines Musterschreibens (“Beipackzettel”) erläuterte “Hinweispflicht” gegenüber den Kunden statuiert hatte, …
OLG Bamberg, BB 2022, 143-145 (Urteil vom 22.12.2021, 3 U 299/21)