Steigt die Landeskartellbehörde in die Missbrauchsprüfung nach § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB auf der Basis des Vergleichsmarktkonzepts ein, ist es ihr verwehrt, auf den Maßstab der Kostenkontrolle umzuschwenken.
OLG Stuttgart, ZNER 2011, 633-635 (Beschluss vom 25.08.2011, 201 Kart 2/11)