Zur (ausnahmsweisen) Pflicht, einen drittbetroffenen Widerspruchsführer vor der erneuten Anordnung der sofortigen Vollziehung einer von ihm angegriffenen Genehmigung anzuhören.
OVG Lüneburg, ZNERL 2022, Heft 05, Online, - ([unbekannt] vom 02.08.2022, 12 MS 88/22)