Hat das Verwaltungsgericht das Urteil kumulativ auf mehrere Begründungen gestützt, z. B. eine Haupt- und Hilfsbegründung, die jede für sich den Urteilsspruch tragen, müssen grundsätzlich für jede der Begründungen die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sein.
OVG Saarland, ZfWG 2017, 36-40 (Beschluss vom 25.10.2016, 1 A 137/15)