Das in § 2 Abs. 4 Nr. 7 SpielhG LSA geregelte Mindestabstandsgebot betreffend Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich ausschließlich oder überwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden, ist hinreichend bestimmt und verstößt nicht gegen Verfassungs- und Unionsrecht.
OVG Sachsen-Anhalt, ZfWG 2020, 300 (Beschluss vom 28.11.2019, 1 L 48/18)