OVG Sachsen-Anhalt
Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Eine sachliche nicht gerechtfertigte Beschränkung des Abwägungsvorganges kann aus von der Gemeinde selbst geschaffenen Bindungen des Gemeinderates bei der Entscheidung über den Bebauungsplan folgen.
OVG Sachsen-Anhalt, ZNER 2012, 97-103 (Urteil vom 01.12.2011, 2 L 171/09)