OVG Thüringen
Der Artenschutz kann als Belang des Naturschutzes grundsätzlich einem nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Vorhaben entgegenstehen, wenn in der gebotenen „nachvollziehenden“ Abwägung das Interesse an der Realisierung des privilegierten Vorhabens gegenüber dem Artenschutzinteresse zurücktritt, wobei es auf die Schutzwürdigkeit der betroffenen Art und des betroffenen Lebensraums sowie auf Intensität und Auswirkungen des Eingriffs ankommt.…
OVG Thüringen, ZNER 2010, 99-101 (Urteil vom 14.10.2009, 1 KO 372.06)