VG Berlin
Die Auskunftsverfügung ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten Der Beklagte durfte das Auskunftsverlangen jedoch nicht gegen die Klägerin richten. Die Rechtsgrundlage des § 5 Abs. 2 ZwVbG greift tatbestandlich nicht, weil die Klägerin mangels Funktionsherrschaft über das Telemedium “A.” nicht Diensteanbieter im Sinne des TMG ist. Über die Inhalte der Plattform entscheiden die A. …
VG Berlin, K&R 2018, 428-430 (Urteil vom 14.03.2018, 6 K 676.17)