Oberbeck
Die telefonische Mitteilung der Polizei an einen Fußballverein über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Fußballfan ist dann unzulässig, wenn die ermittelnde Staatsanwaltschaft die Einleitung von Ermittlungen ablehnt. In dem Fall klagte ein Fan, der aufgrund der Mitteilung der Polizei vom 1. FC Köln ein bundesweites Stadionverbot erhielt. Das Stadionverbot wurde nach Ablehnung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wieder aufgehoben. …
Oberbeck, DSB 2016, 137 (Urteil vom 28.04.2016, 20 K 583/14)