VG Köln
§ 4a NetzDG (Aufsicht) ist wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der rechtlichen und funktionellen Unabhängigkeit der Medienbehörden mit Unionsrecht unver-380einbar und daher unanwendbar. Darüber hinaus ist § 3a NetzDG (Meldepflicht) wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der ECRL mit Unionsrecht unvereinbar und daher unanwendbar. In Bezug auf § 3a NetzDG findet das Herkunftslandprinzip Anwendung. …
VG Köln, K&R 2022, 379-384 (Beschluss vom 01.03.2022, 6 L 1277/21)