VG Regensburg
Der Begriff der „Schank- und Speisewirtschaft“ in § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV ist nicht deckungsgleich mit dem Begriff in § 1 Abs. 1 Nr. 1 GastG. Während der Begriff im Gaststättenrecht eher weit auszulegen ist, um aus ordnungsrechtlichen Erwägungen heraus möglichst alle Gaststätten zu erfassen, ist der Begriff der Spielverordnung vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Zielsetzung des Spieler- und Jugendschutzes restriktiv auszulegen.…
VG Regensburg, ZfWG 2015, 496 (Urteil vom 13.11.2014, RO 5 K 14.381)