VGH Baden-Württemberg
Die angesichts offener Erfolgsaussichten der Klage einer Umweltvereinigung erforderliche Abwägung fällt in Bezug auf die strittige Höhe der Sicherheitsleistungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG i. V. m. § 35 Abs. 5 Satz 3 BauGB) zulasten des Antragstellers aus, insbesondere da die Pflicht zum Rückbau einer Windenergieanlage nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung sowie die hieran anknüpfende Bedingung, …
VGH Baden-Württemberg, ZNERL 2024, Heft 04, Online, - (Beschluss vom 18.06.2024, 10 S 1546/23)