Kann die Beurteilung der Behörde, das Tötungsrisiko für bestimmte Arten sei nicht signifikant erhöht, aufgrund unterschiedlicher fachlich fundierter Aussagen nicht abschließend beurteilt werden, ist auch das Gericht nicht zu weiteren Ermittlungen gezwungen.
VGH Kassel, ZNER 2022, 301-308 ([unbekannt] vom 31.03.2022, 3 B 214/21.T)