Ein Anspruch eines klagenden Zahnarztes auf Wiederveröffentlichung von positiven Nutzerbewertungen nach Kündigung eines sog. „Premiumpakets Gold“ gegenüber dem Ärztebewertungsportal besteht nicht.
LG München I, WRP 2019, 937-945 (Urteil vom 16.04.2019, 33 O 6880/18)