AG Dieburg
Für einen wirksamen Widerruf ist eine bloße Rücksendung der Ware nicht mehr ausreichend. Entsprechendes gilt auch für die Verweigerung der Annahme der Ware, durch die alleine die gesetzlichen Anforderungen an einen Widerruf nicht erfüllt werden. Die fristauslösende Inbesitznahme der insgesamt fünf Pakete durch den Kläger lag auch hinsichtlich der beiden abgelehnten Pakete vor, …
AG Dieburg, K&R 2016, 286-288 (Urteil vom 04.11.2015, 20 C 218/15)