AG Meiningen
Das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Meiningen setzt den Stundensatz eines Gläubigerausschussmitgliedes unter Geltung der alten Rechtslage auf 350,00 € zzgl. Auslagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer fest. An den in § 17 Abs. 1 InsVV genannten Stundensatz ist das Gericht nicht gebunden. Maßgeblich für die Festsetzung war u. a. die hohe Sachkompetenz sowie der ungewöhnliche hohe Zeitaufwand auch außerhalb der Sitzungen.…
AG Meiningen, SanB 2023, 49-50 (Urteil vom 29.03.2023, IN 152/19)