BVerfG
Der BGH verletzt nicht das Recht auf den gesetzlichen Richter gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, wenn er auf eine Rechtsbeschwerde des Markeninhabers eine Entscheidung des BPatG aufhebt und die Beschwerden der Beschwerdeführerinnen gegen den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes zurückweist, ohne die Sache gem. § 89 Abs. 4 S. 1 MarkenG an das BPatG zurückzuverweisen. …
BVerfG, WRP 2018, 412-413 (Beschluss vom 06.12.2017, 1 BvR 2160/16)