KG Berlin
Die Angabe „Premium Filler aus Berlin“ auf dem Etikett eines Getränks erweckt den Eindruck, dass die geografische Herkunft des beworbenen Produkts in Berlin liegt. Ihre Verwendung ist daher irreführend, wenn sich nur der Geschäftssitz des Herstellers in Berlin befindet, die Getränke aber in Berlin weder (teilweise) hergestellt noch abgefüllt werden. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
KG Berlin, WRP 2021, 1064-1068 (Sonstiges vom 16.03.2021, 5 U 86/19)