LG Berlin
Die Werbung für ein Eigenmarken-Hörgerät mit den Angaben „Dieses Hörgerät verkauft sonst keiner“ bzw. „Exklusiv bei“ im Zusammenhang mit einem Foto, auf dem gar nicht das Hörgerät des Werbenden, sondern ein – baugleiches – Konkurrenzprodukt abgebildet ist, das auch bei anderen Hörakustikern erhältlich ist, ist in zweierlei Hinsicht irreführend. Zum einen führt die Abbildung eines anderen als des beworbenen Produktes den Verkehr ohne Weiteres in die Irre, …
LG Berlin, WRP 2022, 1182-1186 (Urteil vom 31.05.2022, 91 O 35/21)