LG Düsseldorf
Verlangt die Bank für die Ausstellung einer Bankcard, mit der es auschließlich möglich ist, an Geldautomaten Bargeld zu erhalten, ein Entgelt von 9,50 Euro, ist es irreführend, den Abschluss des Kontovertrages mit dem Hinweis 394auf ein „kostenloses Girokonto“ zu bewerben. Dies auch dann, wenn man unterstellt, dass sich die Werbung der Bank an Verbraucher mit einem höheren Bildungsniveau richtet, …
LG Düsseldorf, WRP 2019, 393-397 (Urteil vom 07.12.2018, 38 O 84/18)