LG Düsseldorf
Erhebliche Teile der angesprochenen Verbraucher werden die Anzeige eines Heilpraktikers, in der das jahrelange Leiden eines Patienten und seine völlige Schmerzfreiheit nach einer Behandlung durch den Heilpraktiker geschildert wird, dahin verstehen, dass dieser auch scheinbar hoffnungslose Fälle heilen kann. Eine solche Werbung stellt eine unzulässige Erfolgszusage einer Heilbehandlung dar. …
LG Düsseldorf, WRP 2024, 753-755 (Urteil vom 08.03.2024, 38 O 172/23)