LG Düsseldorf
Die bei der Suchmaschine “H” angezeigte Anzahl von angeblich verfügbaren Hotels auf dem Portal der Beklagten weicht deutlich von der Anzahl ab, die der Suchende nach Anklicken des Treffer-Links auf dem Portal der Beklagten vorfindet. Die Angaben, mit denen die Beklagte über die Suchmaschine “H” wirbt, sind daher irreführend. (Leitsatz der Redaktion)
LG Düsseldorf, K&R 2015, 519-520 (Urteil vom 06.05.2015, 12 O 337/14)