Die Werbung eines Baumarktes für mit fluorierten Treibhausgasen vorgefüllte Split-Klimaanlagen ist irreführend, wenn in der Werbung nicht darauf hingewiesen wird, dass die Installation derartiger Anlagen durch einen Fachbetrieb erfolgen muss. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Dortmund, WRP 2022, 1043-1046 (Urteil vom 23.05.2022, 13 O 15/21)