Weist ein Apotheker auf seiner Homepage auf konkret beschriebene Wirkungen der Substanz Strophantin hin, so ist das keine allgemeine Information, sondern produktbezogene Absatzwerbung. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Ellwangen, WRP 2019, 1618-1619 (Urteil vom 06.09.2019, 10 O 14/19)