Ein ausländischer Glücksspielanbieter, der in Deutschland ansässigen Spielern die Möglichkeit einräumt, über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen (hier: Online-Sportwetten und Online-Casinospiele) teilzunehmen, verstößt gegen das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012.
LG Köln, ZfWG 2023, 99 (Urteil vom 16.03.2022, 16 O 558/20)