LG Köln
Die Werbung eines Sachverständigen mit Aussagen wie „Wir kümmern uns um den Schadensersatz … Alles aus einer Hand“, „Sie brauchen sich durch den umfänglichen Service von U um nichts weiter zu kümmern … Schadensregulierungsservice“, „Komplette Schadensregulierung von A bis Z!“, bzw. „Wir kümmern uns um wirklich alles!“, ist unzulässig. Denn der Sachverständige kündigt hiermit ihm nicht erlaubte Rechtsdienstleistungen an.…
LG Köln, WRP 2023, 632-634 (Urteil vom 02.11.2022, 84 O 84/22)