LG München I
Die Werbung eines Möbelhauses mit der blickfangmäßig hervorgehobenen Aussage „20 %R Möbel- & Küchen-Rabatt + zusätzlich 20 %R on top in ALLEN Abteilungen“ in einer Zeitungsanzeige ist uneindeutig und daher irreführend, wenn sie nicht durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis korrigiert wird, der selbst am Blickfang teilhat. Im Streitfall genügte der hochgestellte Hinweis R diesen Anforderungen schon deswegen nicht, …
LG München I, WRP 2023, 392-395 (Urteil vom 12.01.2023, 17 HK O 17393/21)