Der einer Augenlaser-Operation vorgeschaltete kostenlose “Eignungscheck” stellt eine unzulässige Zuwendung dar. Dabei ist es unerheblich, ob dieser “Check” von Ärzten, Optikern oder so genannten Patientenberatern durchgeführt wird. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
LG München I, WRPL 2017, Heft 03, Online, - (Urteil vom 30.11.2016, 37 O 7083/16)