Das Anbieten und Bewerben eines kostenlosen „Laser-Checks“ vor einem mit nicht unerheblichen Kosten und Risiken verbundenen medizinischen Eingriff birgt die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Verbrauchers. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG München I, WRP 2017, 247-250 (Urteil vom 09.11.2016, 37 O 1929/16)