Es ist irreführend, für einen Dienstleistungsvertrag mit einer im Blickfang herausgestellten Preisreduzierung zu werben, wenn diese Reduzierung nicht über die ganze vorgesehene Mindestvertragslaufzeit gewährt werden soll.
LG München I, WRP 2015, 511-516 (Urteil vom 12.11.2014, 37 O 6608/14)