LG München I
Werbeaussagen wie „Autopilot“, „Volles Potenzial für autonomes Fahren“, „Herbeirufen: Ihr geparktes Auto findet Sie auf Parkplätzen und kommt zu Ihnen“ oder „Bis Ende des Jahres: (…) Automatisches Fahren innerorts“ sind irreführend, solange der rechtliche Rahmen für derartige Funktionen nicht freigegeben ist und das mit solchen Funktionen beworbene Fahrzeug nicht vollkommen autonom zu fahren in der Lage ist. …
LG München I, WRP 2020, 1358-1364 (Urteil vom 14.07.2020, 33 O 14041/19)